Rechtsprechung
LG Bochum, 02.04.2008 - 9 S 161/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Abrechnung eines Fahrzeugschadens durch den Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf der Grundlage der gegenüber dem Wiederbeschaffungsaufwand höheren (fiktiven) Reparaturkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
130-Prozent-Grenze - Wann genügt Weiternutzung durch Dritte?
Verfahrensgang
- AG Bochum, 17.07.2007 - 68 C 476/05
- LG Bochum, 02.04.2008 - 9 S 161/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus LG Bochum, 02.04.2008 - 9 S 161/07
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann deshalb die Abrechung des Fahrzeugschadens auf der Grundlage der gegenüber dem Wiederbeschaffungsaufwand höheren (fiktiven) Reparaturkosten immer dann beanspruchen, wenn 1.) der Fahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert (ohne Berücksichtigung des Restwertes) nicht übersteigt und 2.) der Kläger als Geschädigter das Fahrzeug nach dem Unfall mindestens noch sechs Monate weiter nutzt (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2006, VI ZR 192/05, NJW 2006, 2179).